Allgemeine Informationen
Wir informieren über das Geschehen rund um unser Unternehmen
und unserer Branche
Firmenbesichtigung des VDB Sachsen/Thüringen
Die VBD-Landesgruppe Sachsen-Thüringen wird mit Ihrem Vorsitzendem Lothar Melzer unsere Firma besichtigen. Als Termin ist der 9. Oktober 2012 von 14:00-16:30 Uhr geplant. Mit einem kleinen Imbiss, Kaffee und Kuchen wird natürlich auch für das leibliche Wohl gesorgt.
Veranstaltungsort:
Karow Aromen
Veranstaltungszeitraum:
9. Oktober 2012 von 14:00-16:30 Uhr
Karow informiert über Farbstoffe
Aus aktuellem Anlass möchten wir unsere werte Kundschaft darauf hinweisen, dass KAROW schon seit 10 Jahren auch natürliche Alternativen zum Färben von Lebensmitteln anbietet (z. B. natürliche Farbstoffe wie Beta Carotin Nr. 50).
Auch auf dem Gebiet färbende Lebensmittel (z. B. Rote Bete oder Karamellzuckersirup ) deckt unser Sortiment die ganze Farbpalette ab. Die nicht als Farbstoffe nach ZZulV. zu kennzeichnenden „färbenden Lebensmittel“ sind nach derzeitigen Kenntnissen als absolut „unbedenklich“ einzusetzen. Da es sich aber um natürliche Lebensmittel handelt, sind eigene Vorprüfungen der Farbgebung unerlässlich. Weiterhin haben wir schon seit 20 Jahren bewusst auf bestimmte Azofarbstoffe, deren kanzerogene Wirkung seit den 70ern bekannt ist, (z. B. Tartrazien – E102) verzichtet und Azofarbstoffe kontinuierlich in unseren Aromen, Pasten Toppings und Grundstoffen durch natürliche Farben und/oder färbende Lebensmittel ausgetauscht – ab 1.1. 2010 werden in Karow´s Aromen, Pasten, Toppings & Grundstoffen KEINE Azofarbstoffe zugesetzt.
Die EG-Verordnung 1333/2008 Artikel 24 – in Verbindung mit Anhang V sieht ab dem 20.07.2010 eine „zusätzliche Angabe“ bei der Kennzeichnung von azo-haltigen Farbstoffen in Lebensmitteln vor „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“. (unbeschadet der Richtlinie 2000/13 EG).
In unserem Sortiment Aromen-Pasten-Toppings und Grundstoffen werden also ab 2010 Farben und/oder färbende Lebensmittel zum Einsatz kommen, die diese zusätzliche Kennzeichnung nicht erfordern.
Auch die Palette unserer flüssigen Lebensmittelfarbstoffe wird erweitert, es werden folgende neue azofreie Farbstoffe ab 2010 angeboten, die nicht diese zusätzlichen Angabe lt. Richtlinie EG 1333/08, Artikel 24 (siehe oben) in Lebensmitteln bedürfen. Unbeschadet dessen gilt aber z.Z. weiter die ZZulV § 9 (Kennzeichnung) und § 7 (Höchstmengenbegrenzung) von Lebensmittelfarbstoffen.



